Künstliche Intelligenz und Urheberrecht: Nutzen und Herausforderungen

Künstliche Intelligenz Urheberrecht in der Schweiz – aktualisiert für 2026

1. Einleitung: Künstliche Intelligenz und Urheberrecht

Seit der Veröffentlichung dieses Artikels im Jahr 2024 hat sich die Landschaft rund um Künstliche Intelligenz (KI) und Urheberrecht grundlegend verändert. Der Schweizer Bundesrat hat im Februar 2025 einen Grundsatzentscheid zur KI-Regulierung gefällt, die Schweiz hat die KI-Konvention des Europarats unterzeichnet, und der EU AI Act tritt im August 2026 in vollem Umfang in Kraft. Gleichzeitig durchdringen KI-Agenten inzwischen Webdesign, Marketing und Content-Produktion auf einem Niveau, das vor zwei Jahren noch Zukunftsmusik war.

Dieser Artikel untersucht die zentralen Fragen rund um künstliche Intelligenz Urheberrecht in der Schweiz. Deshalb beleuchtet er die aktuellen regulatorischen Entwicklungen und zeigt auf, wie Unternehmen KI verantwortungsvoll und rechtskonform in Webdesign und Marketing einsetzen.

2. Digitales Ökosystem und Künstliche Intelligenz

2.1 Von generativer KI zu agentischen Systemen

Das Thema künstliche Intelligenz Urheberrecht ist daher eng mit dem digitalen Ökosystem verknüpft, das sich seit 2024 vom reinen Einsatz generativer KI hin zu agentischen Systemen weiterentwickelt hat. KI-Agenten handeln autonom: Sie analysieren Daten, treffen Entscheidungen und führen mehrstufige Aufgaben ohne ständige menschliche Steuerung aus. Laut McKinsey experimentierten 2025 bereits 62 % der Unternehmen mit KI-Agenten. Bis 2028 werden gemäss Gartner-Prognosen 60 % der Marken agentische KI für personalisierte Kundeninteraktionen einsetzen.

Für Schweizer Unternehmen bedeutet das konkret: KI ist kein Werkzeug für Einzelaufgaben mehr, sondern ein integraler Bestandteil von Geschäftsprozessen. Von der automatisierten Kampagnensteuerung über die dynamische Preisgestaltung bis zur intelligenten Kundenbetreuung operieren KI-Systeme zunehmend eigenständig.

2.2 Anwendungen und Vorteile der KI im digitalen Ökosystem

KI wird 2026 in nahezu allen Geschäftsbereichen eingesetzt, weil sie messbare Wettbewerbsvorteile bringt. Obwohl die Vorteile dieselben wie 2024 sind, haben sie sich in der Tiefe verändert:

Datenanalyse geht über deskriptive Auswertungen hinaus. Prädiktive Modelle sagen Kundenverhalten voraus, bevor es eintritt. Customer Data Platforms (CDPs) verbinden Touchpoints kanalübergreifend und liefern Echtzeit-Segmentierungen.

Automatisierung betrifft nicht mehr nur repetitive Aufgaben. KI-gestützte Entscheidungslogik ersetzt statische Workflows. Mehr als die Hälfte aller Automatisierungs-Workflows enthalten inzwischen KI-basierte Entscheidungen.

Content-Produktion skaliert durch generative KI auf ein Niveau, das manuell nicht erreichbar wäre. Text, Bild, Video und Audio werden in Minuten produziert und in Varianten für A/B-Tests ausgespielt. Das wiederum verschärft die urheberrechtlichen Fragen erheblich.

3. Künstliche Intelligenz im Webdesign

3.1 Agentische Webdesigns und adaptive Interfaces

2026 geht Webdesign über die Automatisierung von Layouts und Farbpaletten hinaus. Der zentrale Trend heisst «Agentic Web Design»: Websites passen ihr Layout dynamisch an, erkennen Vorlieben und schlagen Inhalte vor, ohne dass Nutzer aktiv suchen müssen. KI-gestützte Chatbots agieren proaktiv und übernehmen mehrstufige Aufgaben.

Im Hintergrund verschiebt sich die technische Architektur. Server-first-Rendering ist der neue Standard: Frameworks wie Next.js und Nuxt rendern UI auf dem Server, senden nur das JavaScript, das für Interaktivität nötig ist, und halten den Client schlank. 68 % der Entwickler nutzen KI zur Code-Generierung im Arbeitsalltag.

3.2 Barrierefreiheit, Nachhaltigkeit und Performance

Drei Themen überlagern 2026 die rein visuellen Trends:

Accessibility-First ist kein nachträgliches Add-on mehr. Kontrastverhältnisse, Screenreader-Unterstützung, Tastaturnavigation und korrekt beschriftete Formularfelder gehören zum Standardanspruch. Der WebAIM Million Report 2025 zeigte allerdings, dass 94,8 % der Top-1-Million-Websites mindestens einen WCAG-Fehler enthalten. Hier bleibt viel zu tun.

Low-Carbon Websites betonen schlanken Code, optimierte Medien (WebP/AVIF), Lazy Loading und Hosting bei Anbietern mit Ökostrom. Performance-First-Design bedeutet: Visuelle Effekte nur dort, wo sie echten Nutzen bringen.

Core Web Vitals und Performance bleiben geschäftskritisch. Laut Deloitte/Google führt eine Reduktion der mobilen Ladezeit um 0,1 Sekunden zu einer Conversion-Steigerung von 8,4 % bei Retail-Sites. Mobile Geräte machen inzwischen 57–59 % der globalen E-Commerce-Transaktionen aus.

4. Künstliche Intelligenz im Marketing

4.1 Hyperpersonalisierung und prädiktive Modelle

Klassische Zielgruppenansprache mit statischen Personas hat ausgedient. 2026 arbeiten Unternehmen mit dem «Segment of One»: Personalisierung basiert auf Echtzeit-Daten, nicht auf Annahmen. Gartner prognostiziert, dass bis 2026 über 80 % der Unternehmen generative KI-APIs oder KI-fähige Anwendungen einsetzen, um Marketing-Prozesse zu automatisieren und Kundenerlebnisse zu personalisieren.

Konkret bedeutet das:

  • 65–75 % der E-Commerce-Marken nutzen KI-gestützte Produktempfehlungen, die 10–30 % des Umsatzes generieren.
  • Über 50 % der Unternehmenswebsites passen Inhalte dynamisch auf Basis von Nutzersignalen an.
  • 71 % der Verbraucher erwarten personalisierte Erlebnisse; 76 % äussern Frustration, wenn das nicht geschieht (McKinsey).

4.2 Agentische Marketingsysteme

Der grösste Paradigmenwechsel 2026: Marketing entwickelt sich von kampagnenorientierten Abläufen zu stets aktiven, autonomen Systemen. KI-Agenten übernehmen die Kampagnensteuerung und optimieren Inhalte, Gebote und Segmentierungen kontinuierlich.

Das Model Context Protocol (MCP), Ende 2024 von Anthropic als Standard eingeführt, verbindet KI-Agenten nahtlos mit CRMs, Insights-Datenbanken und weiteren Marketing-Tools. Die Rolle der Marketer verschiebt sich dadurch: weg von der operativen Ausführung, hin zu Strategie, Brand-DNA und ethischer Kontrolle.

Gleichzeitig verlagert sich SEO in Richtung Generative Engine Optimization (GEO): Inhalte werden nicht nur für klassische Suchmaschinen optimiert, sondern auch für KI-Systeme wie ChatGPT, Gemini oder Claude, die Antworten direkt generieren, statt Linklisten auszugeben.

5. Rechtliche Aspekte der Nutzung von Künstlicher Intelligenz in der Schweiz

5.1 Grundsatz: Kein Urheberrecht für reine KI-Werke

Am Grundprinzip hat sich nichts geändert: Nach dem Schweizer Urheberrechtsgesetz (URG) sind nur Werke geschützt, die eine persönliche geistige Schöpfung eines Menschen darstellen (Art. 2 URG). Urheber ist gemäss Art. 6 URG immer eine natürliche Person. Das bedeutet: Inhalte, die ausschliesslich durch eine KI-Anwendung erzeugt wurden, geniessen in der Schweiz grundsätzlich keinen Urheberrechtsschutz.

Ein Schutz kann jedoch bestehen, wenn ein Mensch kreativ und wesentlich mitgewirkt hat, etwa durch gezielte Eingabe, Bearbeitung oder Mitgestaltung, so dass das Ergebnis als Werk menschlicher Urheberschaft betrachtet werden kann. Die Grenze bleibt fliessend: Wann genau ein «massgeblicher menschlicher Schöpfungsanteil» vorliegt, ist rechtlich noch nicht abschliessend geklärt.

5.2 Bundesrat-Grundsatzentscheid vom 12. Februar 2025

Am 12. Februar 2025 traf der Bundesrat einen wegweisenden Grundsatzentscheid zur KI-Regulierung. Die wichtigsten Eckpunkte:

  • Die Schweiz ratifiziert die KI-Konvention des Europarats, die unter Schweizer Vorsitz erarbeitet wurde. Am 27. März 2025 erfolgte die Unterzeichnung.
  • Das EJPD (Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement) erarbeitet bis Ende 2026 eine Vernehmlassungsvorlage für neue Regeln zur KI-Nutzung, namentlich in den Bereichen Transparenz, Datenschutz, Nichtdiskriminierung und Aufsicht.
  • Die Schweiz übernimmt den EU AI Act nicht direkt, verfolgt aber einen sektoralen Ansatz mit Gesetzesanpassungen dort, wo nötig.
  • Ergänzend erarbeitet das UVEK bis Ende 2026 nicht-gesetzgeberische Massnahmen wie Leitfäden und Selbstregulierungserklärungen.

5.3 Motion Gössi und Urheberrecht

Der Nationalrat hat im September 2025 die Motion 24.4596 Gössi «Besserer Schutz des geistigen Eigentums vor KI-Missbrauch» angenommen. Diese beauftragt den Bundesrat, die nötigen Voraussetzungen zu schaffen, damit journalistische Inhalte und andere urheberrechtlich geschützte Werke bei der Nutzung durch KI-Anbieter besser geschützt werden.

Die Diskussion dreht sich um zwei zentrale Regulierungsoptionen:

Option 1: Urheberrechts-Schranke mit Vergütungspflicht. KI-Unternehmen dürften Werke ohne Einwilligung nutzen, müssten aber eine Vergütung zahlen. Ein Opt-out-Mechanismus würde Urhebern erlauben, ihre Werke von der Schranke auszunehmen.

Option 2: Zentrale Lizenzstelle über Verwertungsgesellschaften. Eine Verwertungsgesellschaft würde als zentrale Anlaufstelle zwischen Urhebern und KI-Unternehmen fungieren.

Beide Optionen sind noch nicht ausgereift. Klar ist: Die Rechtsexpert:innen in der Schweiz sind derzeit geteilter Meinung darüber, ob KI-Modelle beim Training überhaupt gegen das Urheberrecht verstossen.

5.4 EU AI Act: Relevanz für Schweizer Unternehmen

Der EU AI Act ist seit August 2024 in Kraft und wird bis August 2026 vollständig anwendbar. Obwohl die Schweiz den AI Act nicht übernimmt, ist er für Schweizer Unternehmen relevant, die im EU-Binnenmarkt tätig sind oder deren KI-Outputs dort genutzt werden.

Die wichtigsten Termine:

  • Seit Februar 2025: Verbote für KI-Systeme mit unakzeptablem Risiko (soziale Bewertung, subliminale Manipulation, massenhafte biometrische Überwachung).
  • Seit August 2025: Verbindliche Regeln für General-Purpose AI (GPAI) wie ChatGPT, Gemini oder Claude. Dokumentationspflichten, Trainingsdaten-Transparenz und Risikobewertungen.
  • Ab August 2026: Vollständige Anwendung für Hochrisiko-KI-Systeme. Transparenz- und Kennzeichnungspflichten (Art. 50), Konformitätsbewertungen, CE-Markierung.

Die Bussen sind erheblich: bis zu 35 Mio. Euro oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes.

Zusätzlich hat die EU-Kommission im November 2025 mit dem «Digital Omnibus on AI» einen Änderungsvorschlag vorgelegt, der Fristen verschiebt und die Umsetzung für KMU erleichtern soll. Die Trilog-Verhandlungen laufen seit März 2026.

5.5 Verantwortlichkeiten der Nutzer von KI-Anwendungen

Weil KI-Systeme immer häufiger eingesetzt werden, gelten für Unternehmen in der Schweiz 2026 erweiterte Sorgfaltspflichten. Deshalb sollten sie folgende Punkte beachten:

  • Prüfung auf Urheberrechtsverletzungen: Vor der kommerziellen Verwendung von KI-Inhalten prüfen, ob der Output urheberrechtlich geschützte Werke Dritter enthält oder reproduziert.
  • Nutzungsbedingungen der KI-Plattformen genau lesen, insbesondere bezüglich Training mit geschützten Werken und kommerzieller Nutzung der Resultate.
  • Menschlichen Schöpfungsanteil dokumentieren: Wer Urheberrechtsschutz für KI-gestützte Werke beanspruchen will, sollte den eigenen kreativen Beitrag nachweisen können.
  • KI-generierten Code kritisch prüfen: KI kann unwissentlich geschützten Code aus Trainingsdaten reproduzieren, insbesondere unter Copyleft-Lizenzen (z.B. GPL).
  • Transparenz wahren: Je nach Branche und Kontext können Kennzeichnungspflichten für KI-generierte Inhalte gelten, spätestens mit Umsetzung der KI-Konvention des Europarats.

6. Herausforderungen im Umgang mit KI und Urheberrecht

Die Herausforderungen im Bereich künstliche Intelligenz Urheberrecht haben sich seit 2024 verschärft, weil die Rechtslage international immer komplexer wird:

Rechtsunsicherheit bleibt bestehen. Trotz Motion Gössi und Bundesratsentscheid gibt es in der Schweiz bislang keinen klärenden Gerichtsentscheid zur Frage, ob KI-Training eine Urheberrechtsverletzung darstellt. International fallen die Urteile unterschiedlich aus: Das Landgericht München gab im November 2025 einer Klägerin weitgehend recht, die eine urheberrechtswidrige Vervielfältigung durch ein KI-Modell anprangerte. Andere Jurisdiktionen kommen zu abweichenden Ergebnissen.

Unterscheidung Pre-Training vs. RAG. Eine der offenen Fragen ist, ob das Pre-Training eines KI-Modells und Retrieval Augmented Generation (RAG) gleich zu behandeln sind. Bei RAG greift die KI direkt auf urheberrechtlich geschützte Inhalte zu, um die Antwortqualität zu verbessern. Beim Pre-Training dienen geschützte Inhalte dem Erlernen von Mustern. Diese Unterscheidung wird regulatorisch entscheidend sein.

Authentizität und Vertrauen. Mit der Verbreitung KI-generierter Inhalte steigt der Bedarf an Transparenz- und Vertrauensmechanismen. Nutzer bewegen sich zunehmend von passivem Konsum hin zu bewusster Auswahl und Filterung. Unternehmen brauchen klare Richtlinien zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte. Daher ist es entscheidend, eine digitale Firmenkultur zu entwickeln, die KI verantwortungsvoll integriert.

Internationaler Flickenteppich. Die Schweiz, die EU, die USA und weitere Jurisdiktionen verfolgen unterschiedliche Ansätze. Für international tätige Unternehmen entsteht Compliance-Aufwand in mehreren Rechtsräumen gleichzeitig.

7. Fazit: Künstliche Intelligenz Urheberrecht

Die Fragen rund um künstliche Intelligenz Urheberrecht bleiben also zentral. Die Integration von KI in Webdesign, Marketing und Geschäftsprozesse ist 2026 kein Differenzierungsmerkmal mehr, sondern Basisausstattung. Der Unterschied liegt in der Tiefe der Integration und in der Qualität der menschlichen Steuerung.

Im Webdesign ermöglichen agentische Systeme adaptive Interfaces, die sich in Echtzeit an Nutzerverhalten anpassen. Performance, Barrierefreiheit und Nachhaltigkeit bestimmen die technische Architektur.

Im Marketing ersetzen prädiktive Modelle und autonome KI-Agenten statische Kampagnen. Hyperpersonalisierung ist Pflicht, nicht Kür. SEO verschiebt sich in Richtung Generative Engine Optimization.

Rechtlich bleibt das Fundament in der Schweiz stabil: Kein Urheberrechtsschutz für reine KI-Erzeugnisse ohne menschlichen Schöpfungsanteil. Aber die Rahmenbedingungen verändern sich schnell. Der Bundesrat hat die Weichen für eine KI-Regulierung gestellt, die bis Ende 2026 in eine Vernehmlassungsvorlage mündet. Der EU AI Act wirkt extraterritorial auf Schweizer Unternehmen, die im EU-Markt aktiv sind. Und die Frage, ob KI-Training eine Urheberrechtsverletzung darstellt, bleibt juristisch umkämpft.

Unternehmen, die KI einsetzen, sollten drei Dinge tun: den menschlichen Beitrag in KI-gestützten Prozessen dokumentieren, die regulatorischen Entwicklungen in der Schweiz und der EU aktiv verfolgen, und klare interne Richtlinien für die Nutzung und Kennzeichnung von KI-Inhalten etablieren.

8. KI bei OVA

Bei OVA Partner ist die Integration von KI Bestandteil des täglichen Arbeitsprozesses. Weil wir WordPress für Unternehmen als Basis einsetzen, können wir KI-Technologien nahtlos integrieren. KI-Technologien durchdringen alle Aspekte unserer Tätigkeiten: von Designprozessen über Datenanalysen bis hin zu Marketingstrategien.

2026 setzen wir verstärkt auf agentische Workflows, die operative Routineaufgaben eigenständig ausführen, während unsere Spezialisten sich auf Strategie, Kreation und Qualitätskontrolle konzentrieren. Der Einsatz von KI erfolgt bei OVA bewusst und transparent: Wir dokumentieren den menschlichen Schöpfungsanteil, prüfen KI-generierte Inhalte auf urheberrechtliche Konformität und beraten unsere Kunden zu den aktuellen regulatorischen Anforderungen.

Unsere Experten kombinieren die technologischen Möglichkeiten der KI mit menschlicher Kreativität und Fachwissen. Denn genau das bleibt der entscheidende Faktor: KI ist das Werkzeug, der Mensch bestimmt Richtung und Qualität.

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